Auf der „Rassenskala“ der Nationalsozialisten belegten die Bürger:innen der Sowjetunion als „sowjetische Untermenschen“ den niedrigsten Rang: Der „Bolschewismus“ wurde als ideologischer Hauptfeind des Nationalsozialismus propagiert, womit nach dem Beginn des Angruffs auf die Sowjetunion im Sommer 1941 die unvorstellbaren Grausamkeiten gegenüber sowohl gegenüber den Soldat:innen der Roten Armee wie auch der Zivilbevölkerung gerechtfertigt wurden. Bekannt geworden ist der sog. „Kommissarbefehl“, dem nach Politkommissare der Roten Armee nicht gefangen zu nehmen, sondern sofort zu erschießen. Dass Stalin eine der Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen, ein völkerrechtliches Abkommen von 1929, nicht unterschrieben hatte, nutzten die Nationalsozialisten im Widerspruch zum geltenden Recht dabei als Vorwand, um sich darüber hinaus gegenüber den im Zuge der Offensive massenhaft gefangengenommenen sowjetischen Soldaten nicht an die Bestimmungen der Konvention zu halten. Zunächst waren keinerlei Vorbereitungen getroffen worden, um die Gefangenen zu versorgen, weshalb schon innerhalb der ersten 12 Monate des deutschen Angriffskrieges gegen die Sowjetunion etwa zwei Drittel der über 3 Millionen gefangenen Soldaten der Roten Armee an Mangelernährung und fehlender Versorgung elendig verendeten. Doch auch in den Lagern, in die die Gefangenen schließlich gebracht wurden, um sie zur Zwangsarbeit für das Reich auszubeuten, hielt sich die Wehrmacht nicht an die Genfer Konvention, die offizieller Teil ihrer Dienstvorschrift war: weder was die Lebensmittelrationen, die Bekleidung, die Vorschriften zum Arbeitseinsatz, die Möglichkeit des Brief- und Postverkehrs mit der Heimat sowie Rechte wie das auf kulturelle und geistige Betätigung anbelangte.
Im Kriegsgefangenenlager Stalag VIII A waren sowjetische Gefangene in einem separaten, vom restlichen Lager noch einmal abgesperrten Teil des Lagers untergebracht. Entsetzliche hygienische Bedingungen durch eklatante Überbelegung der Baracken, mangelnde Ernährung und Bekleidung, fehlende medizinische Versorgung sowie konstante moralische und körperliche Schikanierung und Gewaltanwendung durch das Wachpersonal in Verbindung mit härtesten Arbeitseinsätzen kennzeichneten den Alltag der sowjetischen Kriegsgefangenen. Augenzeugenberichte westlicher Kriegsgefangener zufolge, die keinen Zutritt zum sowjetischen Lagerteil hatten und dennoch mitbekamen, was dort geschah, starben täglich mehrere sowjetische Gefangene an den entsetzlichen Haftbedingungen. Deren systematische Dehumanisierung der sowjetischen Gefangenen durch das Lagerpersonal endete nicht mit ihrem Tod: sie bestimmte auch den Umgang mit den Verstorbenen. Diese wurden von ihren Kameraden, ebenfalls sowjetischen Gefangenen, auf einem Karren über die Hauptlagerstraße außerhalb des Lagergeländes gebracht. Dort endete ihr Weg auf einem Massengrab an einer Sandgrube unweit des Lagergeländes. Die Leichen wurden nicht in Särgen, sondern in Papier gewickelt in Gruben geschmissen und anschließend mit Kalk und Erde bestreut.
Über die Zahlen der während der Lagerhaft verstorbenen Kriegsgefangenen gibt es unterschiedliche Angaben. Der polnischen Lokalhistoriker Roman Zglobicki geht für die im Lager und den zugehörigen Arbeitskommandos Verstorbenen von 10.000 bis 12.000 Menschen aus. Der überwiegende Teil der Opfer waren sowjetische Kriegsgefangene, die im Massengrab begraben wurden. An dessen Stelle entstand nach dem Krieg ein symbolischer Friedhof mit Grabreihen und einem Gedenkstein in der Mitte. Auf zwei Gedenksteinen wird in polnischer und französischer Sprache an die hier Begrabenen erinnert – ein Zeugnis früher Erinnerungsinitiativen der 1960er Jahre, getragen von lokalen Akteur:innen wie dem Geschichtslehrer und Lokalhistoriker Zglobicki und ehemaligen westlichen Kriegsgefangenen.